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Gewaltopfer bekommen Recht

Gewaltopfer bekommen Recht

Gewaltopfer bekommen Recht

AM 3. Mai 2007 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein einstimmiges Urteil zugunsten der Zeugen Jehovas in der Republik Georgien. Das Gericht befand, dass die Zeugen dort unmenschlich behandelt worden waren und man ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt hatte. Außerdem rügte das Gericht die frühere georgische Regierung, weil sie die Gewalttaten nicht strafrechtlich verfolgt hatte. Was ging dem Urteil voraus?

Am 17. Oktober 1999 hatten sich rund 120 Mitglieder der Versammlung der Zeugen Jehovas Gldani in der georgischen Hauptstadt Tiflis friedlich zu einem Gottesdienst versammelt. Plötzlich stürmte eine große Menschenmenge in den Saal, angeführt von dem amtsenthobenen orthodoxen Geistlichen Basil Mkalawischwili. Die Eindringlinge gingen mit Holzknüppeln und Eisenkreuzen auf die Anwesenden los und verletzten eine ganze Reihe von ihnen zum Teil schwer. Eine Frau erlitt dabei dauerhaften Schaden am Auge. Mindestens 16 Personen mussten ärztlich versorgt werden. Als einige der Zeugen Jehovas zur Polizei gingen, wurden sie vom Polizeichef mit der Bemerkung empfangen, bei ihm wäre es ihnen noch schlechter ergangen. Der Vorfall wurde von einem Angreifer gefilmt und später im georgischen Fernsehen ausgestrahlt. Die Täter waren deutlich zu erkennen. *

Die attackierten Zeugen Jehovas erstatteten Strafanzeige, doch nichts geschah. Ein zuständiger Ermittlungsbeamter erklärte, er gehöre der orthodoxen Kirche an und sei daher nicht unbefangen. Die religiösen Fanatiker sahen die Tatenlosigkeit der Zivilbehörden als Freibrief für weitere Überfälle an, und so folgten noch über 100 Angriffe dieser Art.

Am 29. Juni 2001 reichten Jehovas Zeugen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein. * Am 3. Mai 2007 erging das Urteil. Das Gericht beschrieb den Vorfall im Detail und verurteilte die Tatenlosigkeit der georgischen Behörden. In dem Urteil hieß es: „Die zuständigen Behörden hätten die Angaben unverzüglich auf Richtigkeit überprüfen müssen.“ Weiter wurde ausgeführt: „Wenn die Behörden solche Taten tolerieren, wird das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtsstaatsprinzip und darauf, dass der Staat für die Wahrung desselben eintritt, unweigerlich untergraben.“

Das Gericht kam zu dem Schluss: „Da der Angriff auf die Beschwerdeführer am 17. Oktober 1999 den Auftakt zu groß angelegten Aggressionen gegen Jehovas Zeugen darstellte und die Behörden tatenlos zusahen, wurde der Ausbreitung religiös motivierter Gewalt in ganz Georgien durch besagte Gruppe Tür und Tor geöffnet.“

Die Opfer des Gewaltakts bekamen also Recht, und die georgische Regierung wurde angewiesen, den Mitgliedern der Versammlung Gldani Schadensersatz zu zahlen und die Prozesskosten zu tragen. Jehovas Zeugen in Georgien sind froh, dass Gewalt und Brutalität im Großen und Ganzen abgeflaut sind, und sie freuen sich, dass durch dieses Urteil ihr Recht, sich friedlich zum Gottesdienst zu versammeln, bestätigt wurde. Dafür sind sie ihrem himmlischen Vater, Jehova Gott, dessen helfende und schützende Hand sie die ganze Zeit über gespürt hatten, sehr dankbar (Psalm 23:4).

[Fußnoten]

^ Abs. 3 Weitere Einzelheiten enthält die Zeitschrift Erwachet! vom 22. Januar 2002, Seite 18—24, herausgegeben von Jehovas Zeugen.

^ Abs. 5 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Kontrollorgan des Europarats, das über vermeintliche Verstöße gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten entscheidet. Georgien ratifizierte die Konvention am 20. Mai 1999 und verpflichtete sich damit zu ihrer Einhaltung.