Zurück zum Inhalt

Habtemichael Tesfamariam mit seiner Frau, Leterberhan Bezabih, vor seiner Inhaftierung

25. APRIL 2018
ERITREA

Zwei ältere Zeugen Jehovas sterben im Gefängnis in Eritrea

Zwei ältere Zeugen Jehovas sterben im Gefängnis in Eritrea

Anfang des Jahres 2018 starben zwei Zeugen Jehovas, Habtemichael Tesfamariam und Habtemichael Mekonen, im Gefängnis Mai Serwa nahe Asmara. Beide waren im Sommer 2008 wegen ihrer religiösen Überzeugung festgenommen und inhaftiert worden. Fast zehn Jahre litten sie unter schlimmsten Haftbedingungen.

Herr Tesfamariam starb plötzlich am 3. Januar 2018 im Alter von 76 im Gefängnis Mai Serwa. Mithäftlinge gehen davon aus, dass er einen Schlaganfall erlitt. Herr Tesfamariam wurde 1942 in Adi Yakulu, Mendefera (Eritrea), geboren. 1970 wurde er ein Zeuge Jehovas. Trotz unrechtmäßiger Inhaftierung und Misshandlungen weigerte er sich, seinen Glauben aufzugeben. Er hinterlässt seine Ehefrau, Leterberhan Bezabih, sowie vier Söhne und drei Töchter.

Herr Mekonen starb am 6. März 2018 im Alter von 77 im Gefängnis Mai Serwa. Mithäftlinge gehen davon aus, dass er an Nierenversagen gestorben ist. Herr Mekonen wurde 1940 in dem Dorf Kudo-Felasi im Süden Eritreas geboren. Er wurde vor über 55 Jahren ein Zeuge Jehovas und weigerte sich genau wie Herr Tesfamariam, seinen Glauben aufzugeben. Auch er wurde ohne Angabe von Gründen inhaftiert und misshandelt. Er hinterlässt seine Ehefrau, Mihret Ellias, sowie einen Sohn und eine Tochter.

Unrechtmäßige Festnahme und Misshandlung

Herr Mekonen wurde im Juli 2008 ohne Angabe von Gründen in seinem Zuhause auf Veranlassung der zuständigen Behörden festgenommen, und im August 2008 wurde auch Herr Tesfamariam zu Hause festgenommen. Beide wurden binnen kurzem in das berüchtigte Gefangenenlager Meitir gebracht, das in der Wüste nördlich von Asmara liegt. Dort litten sie unter brutalen und unmenschlichen Bedingungen. Zur besonderen Bestrafung wurden Zeugen Jehovas von Oktober 2011 bis August 2012 in einem halb unter der Erde liegenden Gebäude gefangen gehalten, das man auch als „Untergrund“ bezeichnete. Die Gefangenen litten unter der extremen Sommerhitze. Es gab weder ausreichend Wasser noch Nahrung. Viele kämpfen seitdem mit dauerhaften Gesundheitsproblemen.

2017 wurden die Zeugen Jehovas aus dem Gefangenlager Meitir in das Gefängnis Mai Serwa verlegt. Dort konnten sie Lebensmittelpakete von Verwandten erhalten und bei schwerer Erkrankung erhielten sie eine medizinische Versorgung. Zwar werteten die Gefangenen es positiv, in ein Gefängnis mit milderen Haftbedingungen verlegt zu werden, aber Herr Tesfamariam und Herr Mekonen erholten sich nie vollständig von den früheren Misshandlungen.

Habtemichael Mekonen mit seiner Frau, Mihret Ellias, vor seiner Inhaftierung

Herr Tesfamariam und Herr Mekonen sind nicht die ersten Zeugen Jehovas, die in einem eritreischen Gefängnis oder kurz nach ihrer Entlassung sterben. Durch die unmenschlichen Bedingungen und Misshandlungen starben auch zwei andere Zeugen Jehovas und drei weitere kurz nach ihrer Entlassung. Mindestens sieben Zeugen Jehovas, die schon vor Jahren aus dem Gefängnis entlassen wurden, kämpfen bis heute mit schweren gesundheitlichen Problemen, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Inhaftierung stehen. 53 Zeugen Jehovas in Eritrea befinden sich wegen ihres Glaubens immer noch in Haft. Darunter auch Tareke Tesfamariam, der Bruder von Herrn Tesfamariam.

Verfolgung ist ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

Am 8. Juni 2016 veröffentlichte der UN-Menschenrechtsrat einen Bericht, der sich auf Ergebnisse der UN-Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Eritrea (COIE) stützte. Die Kommission forderte Eritrea auf, die „Religions- und Glaubensfreiheit zu respektieren“ und „die willkürlichen Inhaftierungen und Festnahmen von Einzelnen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, insbesondere von Anhängern bestimmter religiöser Gruppen, wie Jehovas Zeugen ... zu beenden und sofort und bedingungslos alle freizulassen, die unrechtmäßig und willkürlich inhaftiert sind“. Die Kommission kennzeichnet die Verfolgung Einzelner aus religiösen Gründen in Eritrea als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Jehovas Zeugen hoffen, dass der kürzliche Tod von Herrn Tesfamariam und Herrn Mekonen auf internationaler Ebene nicht unbemerkt bleibt und dass diese schrecklichen Vorfälle unvoreingenommene Amtspersonen in Eritrea dazu bewegen, zugunsten jener einzugreifen, die wegen ihres Glaubens unrechtmäßig inhaftiert werden.