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In diesem Gebäude fanden einige Verhandlungen vor dem Obersten Verwaltungsgericht von Schweden statt

18. DEZEMBER 2019
SCHWEDEN

Schweden entscheidet: Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen leistet gesellschaftlichen Beitrag

Schweden entscheidet: Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen leistet gesellschaftlichen Beitrag

Im Rahmen des Gesetzes zur Unterstützung von Religionsgemeinschaften bietet die schwedische Regierung seit dem 1. Januar 2000 staatliche Fördermittel für religiöse Organisationen an. Gefördert wird eine religiöse Gruppe nur, wenn sie „zur Erhaltung und Stärkung der Grundwerte beiträgt, auf denen die Gesellschaft beruht“, und wenn sie „beständig ist und eine aktive Rolle in der Gemeinschaft spielt“.

Obwohl Schweden seit 2007 staatliche Zuschüsse für die meisten Religionen bewilligt hat, lehnte die Regierung wiederholt ab, Jehovas Zeugen zu fördern, und kritisierte unsere religiöse Überzeugung, politisch neutral zu bleiben.

Da unsere Brüder keine andere Möglichkeit hatten, brachten sie die schwedische Regierung dreimal vor Gericht. Jedes Mal erklärte das Oberste Verwaltungsgericht, die Entscheidung der Regierung, unserer Organisation staatliche Zuschüsse zu verweigern, sei unrechtmäßig und sollte überdacht werden.

Am 24. Oktober 2019 hob die schwedische Regierung ihre Entscheidung schließlich auf und kam zu dem Schluss, dass Jehovas Zeugen „alle gesetzlichen Anforderungen“ für die staatliche Förderung erfüllen.

Dieselbe Frage kam kürzlich in Norwegen auf, wo staatliche Zuschüsse für alle Religionen, einschließlich Jehovas Zeugen, üblicherweise gewährt werden. In den letzten Monaten wurde die Regierung jedoch gebeten, die Grundlage für die Gewährung staatlicher Zuschüsse an Jehovas Zeugen aufgrund unserer politischen Neutralität neu zu bewerten. Daraufhin informierten unsere Brüder die norwegischen Beamten detailliert über unsere Ansichten zur politischen Neutralität. Außerdem stellten sie der Regierung Kopien von Gerichtsurteilen zur Verfügung, die bereits zu unseren Gunsten entschieden wurden, darunter die Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts von Schweden sowie Entscheidungen in ähnlichen Fragen von Gerichten und Verwaltungsorganen in Deutschland und Italien.

Erfreulicherweise entschieden die norwegischen Behörden am 18. November 2019, dass Jehovas Zeugen weiterhin staatliche Zuschüsse erhalten sollen. Sie kamen zu dem Schluss: „Die Stimmabgabe bei Wahlen ist für norwegische Bürger ein Grundrecht, aber keine Verpflichtung. Der Verzicht auf dieses Recht scheint zu den Glaubensansichten von Jehovas Zeugen zu gehören, ... [aber die Regierung] kann darin nicht ... eine rechtlich tragfähige Grundlage für die Rücknahme staatlicher Zuschüsse erkennen.“

Bezüglich dieser Entscheidungen sagte Bruder Dag-Erik Kristoffersen vom skandinavischen Zweigbüro: „Wir freuen uns, dass wir als eine positive Kraft in der Gemeinschaft anerkannt werden, und hoffen, dass andere Länder, die ähnliche Regelungen haben, diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen.“ Vor allem danken wir Jehova, dem höchsten Gesetzgeber (Jesaja 33:22).